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Patientenverfügung

Soll wirklich alles medizinisch Mögliche getan werden, wenn es mit meinem Leben zu Ende geht?

Wer äußert sich für mich, wenn ich es aufgrund schwerer Krankheit oder nach einem schweren Unfall nicht mehr kann und einwilligungsunfähig bin?

Wer entscheidet ob ich zu Hause bzw. in vertrauter Umgebung sterben kann und über den Einsatz von bewusstseinsdämpfenden Mittel zur Schmerzlinderung?

Wie ist sichergestellt, dass keine künstliche Flüssigkeitszufuhr und keine künstliche Beatmung mehr erfolgt und ich selbstbestimmt ein würdevolles Ende nach meinem Willen finde?

Wenn Sie nichts regeln, sind Ärzte verpflichtet, alles medizinisch Mögliche zur Erhaltung Ihres Lebens zu unternehmen. Wollen Sie das?


Hier hilft eine Patientenverfügung!

Im Voraus schriftlich geäußerte Behandlungswünsche und Entscheidungen über lebensverlängernde oder -verkürzende Maßnahmen und Behandlungswünsche helfen dann den Ärzten und Angehörigen in den Notsituationen die Entscheidungen in Ihrem Sinne zu treffen.

Das gilt auch neben einer eventuellen Vorsorgevollmacht und entlastet die von Ihnen bevollmächtigten Personen.

Die Patientenverfügung sollten Sie unbedingt auch mit Ihrem Hausarzt besprechen.

Wir helfen klären, was in Ihrer individuellen Situation sinnvoll wäre.

Hier finden Sie zur Vorbereitung weitere Informationen.